Privatzahnärztliche Praxis und Praxis für Halitosetherapie (Mundgeruch - Behandlung)

                                                                                                    

  

Aktuelle Mitteilung!


Privatpatient als Kassenpatient?

Seit 1. April 2007 haben alle Kassenpatienten das Recht, Kostenerstattung zu wählen. Das heißt, daß Sie wie ein Privatpatient eine Privatbehandlung bekommen können und Sie die Ihnen zustehende Kassenleistung von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Sie können dieses für den ambulanten Bereich einschränken (Zahnarzt und Arzt). Krankenhausbehandlungen erhalten Sie wie bisher auf Krankenversichertenkarte und ohne Rechnung.

Vorteile für Sie als Patient

Sie sind Privatpatient. Sie können selbst bestimmen, welche Leistungen einer modernen Zahnheilkunde Sie in Anspruch nehmen möchten. Sie können sich individuell für Wunschbehandlung in Bezug auf Ästhetik und Komfort entscheiden.

Es wird für Sie wesentlich unbürokratischer, Ihre Wunschbehandlung zu bekommen. Die üblichen, zum Teil sehr bürokratischen Genehmigungs- und Gutachterverfahren, zum Beispiel bei Zahnersatzversorgungen, entfallen.

Ihre Behandlung kann zügig nach den tatsächlichen Erfordernissen ablaufen, ohne daß Sie auf langwierige Genehmigungen warten müssen.

Ihre Behandlung kann sich nach Ihren individuellen Erfordernissen und Ihren Wünschen richten und kann nicht durch Richtlinien, Anweisungen, Anordnungen und Gutachterverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt werden.

Kostenerstattung ist das System der Zukunft und Sie können sich schon Heute dafür entscheiden. Denn es ist das System, welches den bürokratischen Wahnsinn ausschließt und damit zu besserer Medizin mit geringeren Kosten führt.

Es liegt auch daher mit an Ihnen wann die Zukunft Gegenwart wird.

Kostenerstattung im Detail

Die Kostenerstattung vereinbaren Sie bei Ihrer Krankenkasse für mindestens ein Jahr. Sie regelt das Verfahren der Kostenerstattung und hat dabei Abschläge für Verwaltungskosten von dem Ihnen zustehenden Erstattungsbetrag vorzusehen.

Kostenerstattung bedeutet Kostentransparenz. Sie besuchen Ihren Zahnarzt oder Arzt als Privatpatient. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie Ihrem Zahnarzt oder Arzt bezahlen.

Diese Rechnung reichen Sie ihrer Krankenkasse ein und Sie bekommen die Behandlung erstattet.

Mit einer privaten Zusatzversicherung können Sie die Leistungen absichern, die über die Kassenmedizin hinausgehen oder Sie übernehmen die Kosten selbst und entscheiden sich im Einzelfall für die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten.

weitere Links zum Thema: http://www.bzaek.de/service/oav10/grafik/jkr0608164-1.pdf

http://www.hartmannbund.de/04_presse/download/2007-05_Kostenerstattung_Patient.pdf

http://www.bkk-goetze.de/content/interessenten-und-mitglieder/alles-zu-den-wahltarifen/teil-kostenerstattung-1/teil-kostenerstattung/?searchterm=privatbehandlung


>>last Update --- 27.09.2007<<

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