Gesetzliche Hintergründe:
Piercing
nur noch durch Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker
Piercing
außerhalb von Arzt, Zahnarzt-praxen ist generell zu untersagen, so lautet ein
Beschluß des Verwaltungsgerichts Gießen vom Februar 1999. Dem Rechtsstreit
zugrunde lag eine Untersagungsverfügung der Kreisverwaltung Gießen, mit der
diese verhindern wollte, daß das Betäubungsmittel "Lidocain" in
einem Gießener Piercing-Studio verwendet wird. Der nun ergangene Beschluß könnte
in letzter Konsequenz das Aus für eine ganze Branche bedeuten, die in den
letzten Jahren boomte. Piercing-Ringe, vor wenigen Jahren noch Statussymbol
einer Minderheit von Trendsettern, sind zum Massenprodukt geworden. Nach Ansicht
des Gerichts handelt es sich bei den in einem Piercing-Studio vorgenommenen Tätigkeiten
um Maßnahmen, die durch das Heilpraktikergesetz erfaßt werden und damit
erlaubnispflichtig sind. Beim Piercing werden Metallteile in den verschiedensten
Formen etwa als Ketten, Ringe, Stecker oder ähnliche Gegenstände nicht nur im
gesamten Gesichtsbereich einschließlich der Zunge, sondern an
unterschiedlichsten Körperstellen angebracht. Die hiermit verbundenen
erheblichen Eingriffe in die körperliche Integrität können nach Meinung des
Gerichts, bei unsachgemäßen Ausführungen zu nachhaltigen Körperschäden führen.
Im vorliegenden Fall war der Inhaber des Piercing-Studios weder bestallter Arzt
noch besaß er die Erlaubnis als Heilpraktiker.
Quelle:
Beschluß des VG Gießen vom 9.2.1999